Nach Umzug per Post erreichbar bleiben – der Nachsendeauftrag
Formalitäten sind erledigt – fragt sich nur noch, wie Briefe, Postkarten und Co. nach einem Umzug weiterhin zu Ihnen finden. Damit sämtliche Sendungen sofort und ohne Verlust an der neuen Adresse landen, stellt die Deutsche Post einen tollen Service zur Verfügung: den Nachsendeauftrag. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen alle relevanten Informationen dazu an die Hand – von den Kosten über die Laufzeit bis hin zur Abwicklung.
Was ist ein Nachsendeauftrag?
Der Nachsendeauftrag sorgt für die automatische Weiterleitung Ihrer Post an Ihre neue Adresse. Über einen vorher definierten Zeitraum hinweg wird also alles, was an Ihre vorherige Anschrift adressiert war, zur neuen Wohnung geschickt – ganz egal, ob es sich um private Briefe und Pakete handelt, oder Ihr Unternehmen umgezogen ist. (Sie sollten allerdings beachten, dass sich einzelne Sendungen unter Umständen verspäten können.)
Absender können jener automatischen Weitersendung übrigens widersprechen. Diese Möglichkeit ist vor allem für Unternehmen sinnvoll, damit sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Kunde umgezogen ist und seine Daten aktualisiert werden müssen.
Im Falle eines Widerspruchs gegen den Service geht das Schreiben zurück an den Absender und er wird über den Umzug des Empfängers benachrichtigt.
Wo stellt man einen Nachsendeauftrag?
Um einen Nachsendeauftrag zu beantragen, wenden Sie sich am besten an die Deutsche Post. (Achtung: Es gibt zwar alternative Anbieter, diese verlangen jedoch in der Regel eine deutlich höhere Gebühr!) Den Antrag über eine Laufzeit von 12 Monaten können Sie entweder vor Ort in einer Filiale der Post oder unkompliziert über ein Online Formular stellen – bei 6 oder 24 Monaten müssen Sie den Online Service nutzen. Dank unterschiedlicher Leistungspakete findet jeder das für Ihn persönlich passende Angebot.
Wann sollten Sie den Nachsendeauftrag stellen?
Neben einem Wohnortwechsel kommen auch zeitlich befristete Situationen in Frage, die eine Weiterleitung Ihrer Sendungen notwendig machen können – eine vorübergehende Versetzung oder ein Kuraufenthalt zum Beispiel. Weitere Gründe können ein Todes- oder Pflegefall sowie die Insolvenz eines Unternehmens sein. Sie sollten auf jeden Fall beachten, dass es nach der Beantragung bis zu fünf Werktage dauern kann, ehe die Weiterleitung an die neue Adresse in Kraft tritt. Am besten stellen Sie den Antrag zwei, drei Wochen vor dem Umzug, dann haben Sie das vom Tisch und können sicher sein, dass alles rechtzeitig zugestellt wird.
Wie lange gilt der Nachsendeservice?
Die Laufzeit eines Nachsendeauftrags variiert zwischen 6, 12 oder 24 Monaten. Sie haben freie Wahl – und können den Service vorzeitig beenden, wenn Sie ihn nicht mehr benötigen. Geben Sie der Deutschen Post einfach Bescheid. Ansonsten erhalten Sie rund einen Monat vor Ablauf eine Nachricht, sodass Sie bei Bedarf unkompliziert verlängern können.
Was kostet ein Nachsendeauftrag?
Je nach Dauer unterscheiden sich die Kosten für den Nachsendeauftrag. Es gibt zudem unterschiedliche Kosten für Privat- und Geschäftskunden.
Folgende Gebühren kommen derzeit auf Privatperson zu:
- Einmalig 19,90 € für 6 Monate
- Einmalig 26,90 € für 12 Monate
- Einmalig 34,90 € für 24 Monate
- Zusätzlich 6,99 € pro Sendung bei Päckchen und Paketen
Bei Firmenkunden fällt die Staffelung folgendermaßen aus:
- Einmalig 34,90 € für 6 Monate
- Einmalig 49,90 € für 12 Monate
- Einmalig 69,90 € für 24 Monate
Achtung: Alle Angaben ohne Gewähr! Den aktuellen Preis können Sie jederzeit unter https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html abrufen.
Welche Sendungen fallen unter den Nachsendeauftrag?
Ein Nachsendeauftrag betrifft klassischerweise Briefe, Postkarten und Telegramme. Briefe mit dem Zusatz „Einschreiben“ und „Nachnahme“ gehören innerhalb Deutschlands ebenso zum Service wie Warenpost, Warensendungen, Büchersendungen sowie Dialogpost. Auch Blindensendungen werden zur angegebenen Nachsendeadresse im Inland geschickt. (Bei Blindensendungen handelt es sich um Spezialpost für Blinde und Sehbehinderte, zu der auch besondere Kataloge für Blinde gehören.) Päckchen und Pakete werden nur auf expliziten Wunsch hin nachgesendet, wobei für jede Sendung zusätzliche Gebühren fällig werden.
Grundsätzlich gilt der Nachsendeauftrag innerhalb Deutschlands sowie auch für einen Umzug ins Ausland. Jedoch bleiben Pakete von der Nachsendung ins Ausland ausgeschlossen. Zeitungen und Zeitschriften fallen – mit Ausnahme von Streifenbandzeitungen – gar nicht unter den Service. Streifenbandzeitungen tragen eine Briefmarke oder haben eine Absenderfreistempelung in einer adressierten und freigemachten Hülle.
Post mit dem Vermerk „Nicht nachsenden“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück“ werden natürlich nicht an die neue Adresse geschickt.
Verlängerung oder Veränderung des Nachsendeauftrags
Falls nötig, lässt sich der Auftrag um zusätzliche 6 Monate verlängern – sofern Sie nicht ins Ausland gezogen sind. Ungefähr 4 Wochen vor Ende des Service bekommen Sie einen Zugangscode für eine Verlängerung. Vorher lässt sich diese nicht durchführen. Diesen Zugangscode geben Sie einfach im Onlineshop ein.
Sollten Sie während der Laufzeit abermals umziehen, müssen Sie den laufenden Nachsendeauftrag beenden und für die neue Adresse einen neuen stellen.
Wie viele Personen umfasst ein Nachsendeauftrag?
Der Antrag kann für maximal 12 Personen aus einem Haushalt gestellt werden.
Erfahren Absender automatisch die neue Adresse?
Die Aufgabe, allen privaten und vor allem geschäftlichen oder behördlichen Kontakten Ihre neue Adresse mitzuteilen, bleibt Ihnen auch mit einem Nachsendeauftrag nicht erspart. Denn Sendungen werden Ihnen lediglich an die neue Adresse geschickt, Ihre neue Anschrift jedoch nicht an die Absender weitergegeben. Spätestens sobald Sie nachgesendete Post bekommen, sollten Sie die Absender also über Ihre neue Adresse informieren.
Noch besser wäre es natürlich, wenn Sie vorab und proaktiv Ihre Adressänderung durchgeben. Denken Sie dabei unbedingt an offizielle Kontakte wie Ärzte, Versicherungen oder Banken und diverse Kundenkontos.
Kann ich weitergeleitete Post auch tagesaktuell erhalten?
Um auch nach einem Umzug Sendungen ohne Verzögerung zu bekommen, gibt es den sogenannten E-Postscan-Service. Wie der Name schon sagt, werden hierbei alle scanbaren Sendungen eingescannt und diese dann täglich an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Die Originale werden gesammelt und regelmäßig an die neue Adresse geschickt. Das kann eine Wohnadresse oder auch eine Packstation sein.
Wohin mit der Post während einer Weltreise?
Wenn Sie für längere Zeit, aber nicht dauerhaft weg sind, lohnt sich eine Einlagerung Ihrer Post. Auch diesen Service buchen Sie unkompliziert über die Website der Deutschen Post. Der Lagerservice kann bis zu drei Monate lang in Auftrag genommen werden. Je nach Dauer richten sich dann auch die Kosten.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Nachsendeauftrag oder zu Ihrem Umzug ganz allgemein haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihr umzuege.de Team
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